Behördlichen Genehmigungen für Werbeanlagen
LEISTUNGEN
Um eine Lichtwerbung, Schilder oder einen Pylon zu montieren benötigt der Auftraggeber in den meisten Fällen eine Genehmigung.
Zunächst ist - wenn nicht gleichzeitig Bauherr - der Gebäude- bzw. Grundstückseigentümer zu fragen.
Anschließend ist je nach Verordnung bei der zuständigen Behörde die Genehmigung für die Werbeanlage zu beantragen. Diese könnte z.B. das Bauamt, das Denkmalamt, die Polizei oder eine andere Behörde sein.
Die entsprechenden Anträge sind mit den geforderten Anhängen ( Fotomontage, Statik u.s.w.) in entsprechender Anzahl einzureichen.
Gern übernehmen wir diese Anträge für Sie.